Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Stand: 23. Juli 2026
1. Geltung und Anbieter
Diese AGB gelten für die Nutzung von ijob.de durch Unternehmer im Sinne der jeweils anwendbaren unternehmensrechtlichen Vorschriften. Anbieter ist die APN Digital Brand Management GmbH, Beethovengasse 4–6, 2500 Baden bei Wien, Österreich („ijob"). Abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Leistungsgegenstand
ijob stellt eine technische Plattform für Unternehmensprofile, Stellenanzeigen, Bewerbungen und zugehörige Verwaltungsfunktionen bereit. ijob wird nicht Partei eines Arbeits-, Vermittlungs- oder sonstigen Vertrags zwischen Unternehmen und Bewerbern und schuldet weder eine bestimmte Zahl von Aufrufen oder Bewerbungen noch eine erfolgreiche Besetzung.
Leistungsumfang, Laufzeit, Preis und Sichtbarkeit ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bei Bestellung. In der aktuellen Startphase werden Stellenanzeigen unentgeltlich bereitgestellt. Diese unentgeltliche Bereitstellung erfolgt freiwillig und gilt bis auf Widerruf; sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet oder in ein entgeltliches Modell überführt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf dauerhafte Kostenlosigkeit oder Verlängerung.
3. Konto und Vertretungsberechtigung
Registrierende Personen bestätigen, zur Anlage und Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein. Angaben müssen vollständig und aktuell sein. Zugänge sind personenbezogen, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. Das Unternehmen verwaltet Rollen und haftet für Handlungen seiner berechtigten Mitglieder nach den gesetzlichen Regeln. Verdächtige Nutzung ist unverzüglich zu melden.
ijob darf Unternehmensidentität, Domain, Register- und UID-Daten prüfen und Nachweise verlangen. Eine Kennzeichnung als „verifiziert" bestätigt nur die durchgeführte Prüfung, nicht Bonität, Qualität oder Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte.
4. Stellenanzeigen und zulässige Nutzung
Anzeigen müssen echte, konkrete und aktuell zu besetzende Positionen zutreffend beschreiben. Unternehmen sind allein für Inhalt, arbeitsrechtliche Zulässigkeit, erforderliche Pflichtangaben und das Bewerbungsverfahren verantwortlich. Insbesondere verboten sind:
- diskriminierende oder gegen AGG, GlBG oder sonstiges Gleichbehandlungsrecht verstoßende Ausschreibungen;
- irreführende, fingierte, bereits besetzte oder mehrfach missbräuchlich duplizierte Stellen;
- rechtswidrige Beschäftigung, Schneeball-/Pyramidensysteme, Gebühren für bloße Bewerbung oder unzulässige Vermittlungsmodelle;
- Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware enthalten oder Daten ohne Rechtsgrundlage erheben;
- Umgehung der Plattform, Scraping, Reverse Engineering, automatisierte Massenabfragen und Weiterverkauf von Daten;
- Nutzung von Bewerberdaten für Werbung, Adresshandel oder andere, mit der Bewerbung unvereinbare Zwecke.
Bezahlte Hervorhebungen beeinflussen die Darstellung und werden als solche erkennbar gemacht. Einzelheiten regelt die Inhalts- und Moderationsrichtlinie.
5. Bewerberdaten und Datenschutz
Das Unternehmen verarbeitet Bewerberdaten ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung des konkreten Beschäftigungs- oder Vermittlungsverfahrens und beachtet DSGVO, nationales Beschäftigtendatenschutzrecht und Löschpflichten. Zugriffe sind auf erforderliche Personen zu beschränken. Exportierte Daten sind ebenso zu schützen und fristgerecht zu löschen.
Soweit ijob Bewerbungsdaten im Auftrag verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Bestandteil des Vertrags. Für eigene Auswahlentscheidungen und außerhalb der Plattform gespeicherte Kopien bleibt das Unternehmen verantwortlich. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur bei tragfähiger Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
6. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
Die Darstellung von Produkten ist kein bindendes Angebot. Das Unternehmen gibt durch die abschließende Bestellhandlung ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Bestätigung oder Freischaltung zustande. Eine Anzeige läuft für die angegebene Laufzeit (standardmäßig 30 Tage) und verlängert sich nicht automatisch. Entgeltliche Produkte laufen für die angegebene Dauer und verlängern sich nur, wenn dies bei Bestellung ausdrücklich vereinbart wurde.
Konten können ordentlich mit Wirkung zum Ende laufender Leistungen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. ijob darf bei schwerem oder wiederholtem Verstoß nach angemessener Abwägung Inhalte sperren, Verträge kündigen oder Konten sperren; bei behebbaren Verstößen wird grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.
7. Preise, Rechnung und Zahlung
Alle Unternehmenspreise werden netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Zahlungsziel und Zahlungsart ergeben sich aus Bestellung und Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; ijob kann nach Mahnung entgeltliche Leistungen aussetzen.
Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann die Steuerschuld nach den gesetzlichen Voraussetzungen auf den Leistungsempfänger übergehen. Das Unternehmen ist für richtige Rechnungs- und UID-Angaben verantwortlich. Gutschriften werden grundsätzlich auf dem ursprünglichen Zahlungsweg abgewickelt.
8. Verfügbarkeit und Änderungen
ijob strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch außerhalb ausdrücklich vereinbarter Service Levels keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs können Leistungen einschränken. Wesentliche, für das Unternehmen nachteilige Vertragsänderungen werden rechtzeitig angekündigt; bei unzumutbaren Änderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
9. Rechte an Inhalten
Das Unternehmen behält seine Rechte und räumt ijob für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich erforderlichen Rechte ein, Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen und auf ijob.de sowie freigegebenen Such-/Vertriebskanälen öffentlich zugänglich zu machen. Das Unternehmen gewährleistet, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Marken werden nur zur Unternehmens- und Stellenpräsentation genutzt.
10. Moderation und Beschwerden
ijob kann Inhalte automatisiert technisch vorfiltern und manuell prüfen. Entscheidungen berücksichtigen Art, Schwere, Häufigkeit und Folgen eines Verstoßes. Betroffene erhalten grundsätzlich eine Begründung und können über das Ticketsystem Beschwerde einlegen. Gesetzliche Melde- und Abhilfeverfahren bleiben unberührt.
11. Haftung
ijob haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ijob nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung besteht für Auswahlentscheidungen, Nutzerinhalte oder externe Systeme, soweit ijob diese nicht zu vertreten hat.
Die Haftung von ijob ist der Höhe nach auf das Netto-Jahresentgelt begrenzt, das der Kunde im letzten Vertragsjahr vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich für die betroffene Leistung an ijob gezahlt hat. Beträgt dieses Entgelt beispielsweise 100 € netto, ist die Haftung auf 100 € netto begrenzt. Diese betragsmäßige Beschränkung gilt nicht für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist (insbesondere bei Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung).
Das Unternehmen stellt ijob im gesetzlich zulässigen Umfang von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Unternehmensinhalten oder einer vom Unternehmen zu vertretenden unzulässigen Datenverarbeitung beruhen; dies umfasst angemessene notwendige Rechtsverteidigungskosten.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare nicht öffentliche Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ijob. Zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.