Inhalts-, Melde- und Moderationsrichtlinie
Stand: 23. Juli 2026
1. Ziel
Diese Richtlinie beschreibt, welche Inhalte auf ijob.de zulässig sind, wie Moderation erfolgt und welche Rechtsbehelfe bestehen. Sie ergänzt die jeweiligen Nutzungsbedingungen.
2. Unzulässige Inhalte
Nicht zulässig sind insbesondere:
- rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende, bedrohende oder verleumderische Inhalte;
- Stellenanzeigen, die gegen AGG, GlBG oder anwendbares Gleichbehandlungsrecht verstoßen;
- fingierte Stellen, Identitätstäuschung, versteckte Kosten, Pyramidensysteme oder rechtswidrige Beschäftigung;
- Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten;
- Schadsoftware, Phishing, Spam, Scraping und automatisierte Massenverarbeitung;
- Veröffentlichung fremder personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage;
- Umgehung technischer Schutz- oder Zahlungssysteme.
3. Prüfung und Rangfolge
ijob kann technische Filter und manuelle Prüfung einsetzen. Filter führen nicht selbstständig zu einer Einstellungsentscheidung. Suchergebnisse werden insbesondere nach Suchübereinstimmung und Aktualität geordnet; bezahlte Hervorhebungen können die Position beeinflussen und werden erkennbar gekennzeichnet.
4. Meldung
Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die Meldefunktion an der Anzeige oder über unser Kontakt- und Meldeformular gemeldet werden. Eine Meldung soll URL/ID, Grund, nachvollziehbare Tatsachen und Kontaktdaten enthalten. Gutgläubige Meldungen sind zulässig; missbräuchliche Serienmeldungen können eingeschränkt werden.
5. Entscheidung
ijob prüft Meldungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig. Mögliche Maßnahmen sind keine Maßnahme, Reichweitenbegrenzung, Korrekturaufforderung, vorübergehende Sperre, Entfernung, Kontobeschränkung, Vertragskündigung und — bei gesetzlicher Pflicht — Behördenmeldung. Berücksichtigt werden Schwere, Offensichtlichkeit, Reichweite, Wiederholung, Verschulden sowie Rechte aller Betroffenen.
Betroffene Nutzer erhalten grundsätzlich eine verständliche Begründung mit Tatsachen, Maßnahme, Rechts-/Vertragsgrundlage, etwaigem Einsatz automatisierter Mittel und Beschwerdemöglichkeit. Ausnahmen gelten, soweit Information gesetzlich untersagt ist oder Ermittlungen gefährdet.
6. Beschwerde
Gegen eine Moderationsentscheidung kann binnen sechs Monaten über das Ticketsystem kostenlos Beschwerde eingelegt werden. Sie wird von einer ausreichend befugten Person geprüft, die nicht ausschließlich an ein automatisiertes Ergebnis gebunden ist. Das Ergebnis wird begründet mitgeteilt. Gesetzliche gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
7. Wiederholter Missbrauch
Wer häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt oder offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, kann nach vorheriger Warnung angemessen befristet gesperrt werden. Umfang und Dauer richten sich nach Anzahl, Anteil, Schwere, Folgen und Absicht.